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Bewerbende aus Polen

Die Polizei des Landes Brandenburg ist stets auf der Suche nach geeignetem Polizeinachwuchs. Dabei spielt es keine Rolle mehr, ob Du deutscher oder zum Beispiel polnischer Herkunft bist. 

Die Polizei Brandenburg möchte sich dem europäischen Gedanken anschließen und polnischen Muttersprachlern mit guten deutschen Sprachkenntnissen die Möglichkeit geben, sich zu bewerben und Polizistin oder Polizist im Land Brandenburg zu werden. Bewirb Dich und werde Teil unseres Teams!

Auswahlverfahren

In einem Auswahlverfahren musst Du Deine Eignung für den Polizeiberuf nachweisen und verschiedene Tests durchlaufen. Nähere Informationen findest du hier.

Um im Auswahlverfahren und in der Ausbildung bzw. dem Studium erfolgreich zu sein, musst Du die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen.

Besonderheit: Alle Bewerbenden mit polnischer Staatsbürgerschaft oder polnischen Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern werden durch den Auswahldienst gefragt, ob sie am Verfahren in deutsch oder am gesonderten Verfahren für polnische Bewerbende teilnehmen möchten. Beim gesonderten Verfahren wird das psychologische Messverfahren in polnischer Sprache durchgeführt. Das Diktat wird zunächst nicht geschrieben. Sporttest, polizeiärztliche Untersuchung sowie das Auswahlgespräch finden unverändert und in deutscher Sprache statt. Für die Bewerberinnen und Bewerber, die alle Verfahrensbestandteile bestanden haben, wird ein 2-3 wöchiger Sprachkurs angeboten. Im Anschluss an den Sprachkurs wird das Diktat in deutscher Sprache geschrieben. Sollte dies bestanden werden, erhalten die Bewerbenden Einzug auf die Rangliste.

Bei Fragen wendet Euch bitte an den Werbe- und Auswahldienst 03301-850-2222 oder karriere@polizei.brandenburg.de

 

Voraussetzungen

Es gelten die für die jeweilige Laufbahn geltenden Voraussetzungen.

Insbesondere der Nachweis der Bildungsvoraussetzungen stellt bei ausländischen Zeugnissen ein Hindernis dar. Für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes ist mindestens ein Abschluss der 10. Klasse (mittlere Reife) gefordert. Wenn Du Deinen Schulabschluss in Polen erworben hast, kannst Du beim Staatlichen Schulamt in Cottbus die Gleichwertigkeit dieses Bildungsabschlusses feststellen lassen. Diesen Nachweis erhältst Du auf Antrag (formlos) unter Vorlage deiner Zeugnisse unter folgender Adresse:

Staatliches Schulamt Cottbus
- Rechtsstelle -
Blechenstr. 1
03046 Cottbus
Tel.: +49 (0) 355 4866501