Starte Dein Studium!
Laufbahn im gehobenen Dienst
Facts
Einstellungen: zum April und Oktober jeden Jahres je 137 Einstellungen
Dauer: 3 Jahre
Praktikum: 6 Monate (davon je 3 Monate Kriminalpolizei und Schutzpolizei)
Besoldung*:
1. Jahr - 1.571,43€
2. Jahr - 1.671,43€
3. Jahr - 1.771,43€
* Besoldung in Brutto und inklusive Polizeizulage
Abschluss
Polizeikommissarin/Polizeikommissar - Bachelor of Arts (police service)
Das Studium ist praxisorientiert. Neben der theoretischen Wissensvermittlung wirst Du durch viele fachpraktische Trainings bestens auf den Polizeiberuf vorbereitet. Das Studium beinhaltet ein 6-monatiges Praktikum in der Schutz- und Kriminalpolizei. Den Abschluss stellt eine Bachelorthesis zu einem von Dir gewählten Thema dar.
Voraussetzungen bei Abgabe der Bewerbung:
- Schulabschluss: Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife, Abitur oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand (bitte bei der Bewerbung den Abschluss angeben, den ihr gerade macht oder falls ihr nicht mehr in der Schule seid, den, den ihr bereits habt)
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates (Ausnahmen u.U. möglich)*
- keine Mindestkörpergröße erforderlich
Voraussetzungen zur Einstellung
- Alter: 16 bis 37 Jahre*2 (am Tag der gewünschten Einstellung)
- Bestehen des Auswahlverfahrens und ein entsprechender Ranglistenplatz
- Erfüllen der gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst
- erfolgreiche Tätowierungsprüfung*³- Einzelfallprüfung hinsichtlich Inhalt und Lage
- charakterliche Eignung
- Du bietest Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten*4
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Deutsches Schwimmabzeichen mindestens in Bronze
- Fahrerlaubnis Klasse B*5
*= Ausnahmen können u.U. durch das Ministerium des Innern und für Kommunales erteilt werden. Es gibt keine Garantie oder Rechtsanspruch, dass sie erteilt werden. Alle Nicht-EU-Ausländer haben, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Im Anschluss kann für alle Erfolgreichen die Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das Ergebnis des Antrags kann nicht vorhergesagt werden. Weiterhin musst Du einen festen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union vorweisen und zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.
*2= Das Einstellungsalter bis 37 Jahre ist eine Abweichung vom regulären Einstellungsalter von 35 Jahren und gilt nur, wenn Du bereits eine abgeschlossene und in Deutschland anerkannte Berufsausbildung und Berufspraxis in dem erlernten Beruf nachweisen kannst.
*3= U.a. keine rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, sexistischen Inhalte. Die unbedenklichen Tätowierungen dürfen beim Tragen der langen Uniform nicht sichtbar sein oder müssen durch geeignete Bekleidung abdeckbar sein.
*4= Am Ende des Studiums wird gemäß § 3a Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt. Damit wird überprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber gegen unsere Verfassung arbeitet (das nennt man “Verfassungstreue-Check”).
*5= Während deiner Ausbildung erwirbst Du die sog. “Dienstfahrberechtigung”, damit Du in Deinem Praktikum mit Sonder- und Wegerechten unsere Dienst-KFZ fahren darfst. Dafür ist die Fahrerlaubnis Klasse B Voraussetzung. Solltest du zum Einstellungstermin noch keine Fahrerlaubnis haben, musst Du sie innerhalb von 8 Monaten auf eigene Kosten machen. Hast Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, bekommst Du eine Ausnahmegenehmigung von der Altersregelung, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Diese berechtigt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
- Grundlagen praktischer Polizeiarbeit
- Verkehrsüberwachung und Verkehrsunfallaufnahme
- Schutzpolizeiliche Aufgabenfelder
- Kriminalpolizeiliche Aufgabenfelder
- 6 Monate Praktikum Schutzpolizei/Kriminalpolizei
- Bewältigung von komplexen Einsatzlagen
- Spezielle Phänomenbereiche/Europäischer Menschenrechtsschutz
- Studienbegleitende Trainings
- Wahlpflichtmodul
- Vertiefung für die polizeiliche Erstverwendung
- Bachelor-Thesis
Die Übersicht zum Studienverlauf findest du hier als Download.
Studieninhalt
Das Studium an unserer Hochschule dauert drei Jahre. Innerhalb des Studiums erwirbst Du Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Dich zur eigenständigen und eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben im gehobenen Polizeivollzugsdienst qualifizieren. Dein sechssemestriger Bachelor-Studiengang gliedert sich in 12 aufeinander abgestimmte Module. Dazu gehört ein sechsmonatiges Berufspraktikum. Dein Studium bereitet Dich umfassend auf die spätere Aufgabenwahrnehmung als Streifenbeamtin bzw. Streifenbeamter im Wach- und Wechseldienst (Schutzpolizei), auf die Ermittlungstätigkeit in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung (Kriminalpolizei) sowie auf Einsätze in der Bereitschaftspolizei vor. Du wirst für eine professionelle Polizeiarbeit im demokratischen Rechtsstaat ausgebildet. Das Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge wird besonders gefördert. Am Ende Deines Studiums verfasst Du eine Bachelor-Thesis zu einem von Dir gewählten Thema und verteidigst diese in der Abschlussprüfung.
- Vielfalt
- Abwechslung
- Sinnhaftigkeit
- Krisensicherer Beamtenstatus
- no gender pay gap
- Gleichstellung
- ÖPNV - Zuschuss
- moderner Campus
- Vielfältiges Dienstsportangebot
- 30 Tage Urlaub
- Vermögenswirksame Leistungen
- Umfangreiche Weiterbildung
- Kostenfreie Krankenversicherung
- Arbeit mit Menschen
- Teamarbeit