Starte deine Ausbildung!
Laufbahn im mittleren Dienst
Facts
Einstellungen: zum April und Oktober jeden Jahres je 83 Einstellungen
Dauer: 2,5 Jahre
Praktikum: 4 Monate
Besoldung*:
1. Jahr - 1.518,37€
2. Jahr - 1.618,37€
3. Jahr - 1.718,37€
* Besoldung in Brutto und inklusive Polizeizulage
Abschluss
Polizeiobermeisterin / Polizeiobermeister - Also direkt einen Stern mehr als bei anderen Polizeien.
Die Ausbildung ist praxisorientiert. Neben der theoretischen Wissensvermittlung wirst Du durch viele fachpraktische Trainings bestens auf den Polizeiberuf vorbereitet. Die Ausbildung beinhaltet ein 4-monatiges Praktikum in der Schutzpolizei.
Voraussetzungen bei Abgabe der Bewerbung:
- mittlerer Schulabschluss: Fachoberschulreife, Realschulabschluss (auch: Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife sowie Hauptschulabschluss oder erweiterter Hauptschulabschluss möglich, wenn Du zusätzlich eine abgeschlossene und anerkannte Berufsausbildung hast). Bitte bei der Bewerbung den Abschluss angeben, den ihr gerade macht oder falls ihr nicht mehr in der Schule seid, den, den ihr bereits habt.
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates (Ausnahmen u.U. möglich)*
- keine Mindestkörpergröße erforderlich
Voraussetzungen zur Einstellung
- Alter: 16 bis 37 Jahre*2 (am Tag der gewünschten Einstellung)
- Bestehen des Auswahlverfahrens und ein entsprechender Ranglistenplatz
- Erfüllen der gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst
- erfolgreiche Tätowierungsprüfung*³- Einzelfallprüfung hinsichtlich Inhalt und Lage
- charakterliche Eignung
- Du bietest Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten*4
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Deutsches Schwimmabzeichen mindestens in Bronze
- Fahrerlaubnis Klasse B*5
*= Ausnahmen können u.U. durch das Ministerium des Innern und für Kommunales erteilt werden. Es gibt keine Garantie oder Rechtsanspruch, dass sie erteilt werden. Alle Nicht-EU-Ausländer haben, sofern sie alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, am Auswahlverfahren teilzunehmen. Im Anschluss kann für alle Erfolgreichen die Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Das Ergebnis des Antrags kann nicht vorhergesagt werden. Weiterhin musst Du einen festen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union vorweisen und zusätzlich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland besitzen.
*2= Das Einstellungsalter bis 37 Jahre ist eine Abweichung vom regulären Einstellungsalter von 35 Jahren und gilt nur, wenn Du bereits eine abgeschlossene und in Deutschland anerkannte Berufsausbildung und Berufspraxis in dem erlernten Beruf nachweisen kannst.
*3= U.a. keine rassistischen, antisemitischen, gewaltverherrlichenden, sexistischen Inhalte. Die unbedenklichen Tätowierungen dürfen beim Tragen der langen Uniform nicht sichtbar sein oder müssen durch geeignete Bekleidung abdeckbar sein.
*4= Am Ende der Ausbildung wird gemäß § 3a Abs. 5 des Landesbeamtengesetzes eine Anfrage beim Verfassungsschutz gestellt. Damit wird überprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber gegen unsere Verfassung arbeitet (das nennt man “Verfassungstreue-Check”).
*5= Während deiner Ausbildung erwirbst Du die sog. “Dienstfahrberechtigung”, damit Du in Deinem Praktikum mit Sonder- und Wegerechten unsere Dienst-KFZ fahren darfst. Dafür ist die Fahrerlaubnis Klasse B Voraussetzung. Solltest du zum Einstellungstermin noch keine Fahrerlaubnis haben, musst Du sie innerhalb von 8 Monaten auf eigene Kosten machen. Hast Du das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, bekommst Du eine Ausnahmegenehmigung von der Altersregelung, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Diese berechtigt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres jedoch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
- Grundlagen der Polizeiarbeit
- Rechtliche Grundlagen
- Polizeiliche Einsatzbewältigung
- Kriminalitätskontrolle
- Verkehrssicherheitsarbeit
- Interdisziplinäre polizeiliche Einsatzbewältigung
- Polizeiliche Trainings
- 16 Wochen Praktika Bereitschaftspolizei/Schutzpolizei
Die Übersicht zum Ausbildungsablauf findest du hier als Download.
Ausbildungsinhalt
Die Ausbildung an unserer Hochschule dauert zweieinhalb Jahre und gliedert sich in 7 Leitthemen sowie ein Praktikum. In der ersten Ausbildungsphase werden Dir die Grundlagen der Polizeiarbeit vermittelt. Neben der vielschichtigen Rechtsmaterie lernst Du auch, Dich auf polizeitypische Situationen einzustellen. Deine Verhaltens- und Kommunikationsfähigkeit wird trainiert und Deine fremdsprachliche Kompetenz erhöht. Du erlernst nicht nur den sicheren Umgang mit Deiner Dienstwaffe sowie mit weiteren Führungs- und Einsatzmitteln, sondern in brisanten Situationen auch auf „mildere“ Lösungsmöglichkeiten zurückzugreifen. In diesem Kontext wird auch auf die zielgerichtete Steigerung Deiner Kommunikationsfähigkeit und Deiner körperlichen Fitness sowie auf die Vermittlung von wirksamen Selbstverteidigungstechniken großen Wert gelegt.
In der zweiten Ausbildungsphase werden die vermittelten Inhalte vertieft und zunehmend intensiver miteinander verzahnt. Höhepunkt ist die Teilnahme an einem 16-wöchigen Praktikum in einer Polizeiinspektion. Hier lernst Du, das erworbene Wissen mit Hilfe erfahrener Betreuer praxisnah anzuwenden und Deine bisher erworbenen Fähigkeiten einzusetzen. Die dritte Ausbildungsphase ist durch die umfassende Auseinandersetzung mit typischen polizeilichen Einsatzsituationen geprägt. Du lernst, vielschichtige Sachverhalte komplex zu lösen. Charakteristisch hierfür ist der fächerübergreifende Rechtskundeunterricht. Damit werden komplexe, rechtlich richtige und taktisch zweckmäßige Verhaltensweisen, vor allem durch Rollenspiele und praktische Übungen ausgeprägt.
- Vielfalt
- Abwechslung
- Sinnhaftigkeit
- Krisensicherer Beamtenstatus
- no gender pay gap
- Gleichstellung
- ÖPNV - Zuschuss
- moderner Campus
- Sport
- 30 Tage Urlaub
- Vermögenswirksame Leistungen
- Umfangreiche Weiterbildung
- Kostenfreie Krankenversicherung
- Einstiegsamt POLIZEIOBERMEISTERIN/POLIZEIOBERMEISTER A8 im m.D.
- Arbeit mit Menschen
- Teamarbeit