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Informationen zur Einstellung für Bundeswehrangehörige

Die Polizei des Landes Brandenburg bietet Bundeswehrangehörigen einen Übergang von der Soldatin zur Polizistin bzw. vom Soldaten zum Polizisten. Dabei kannst Du zwischen einer Ausbildung oder einem Bachelor-Studium wählen.

Vorteile

  Altersbegrenzung
Alle Soldatinnen und Soldaten auf Zeit mit mindestens 12 Jahren Dienstzeit (SaZ 12) unterliegen keiner Höchstaltersgrenze für die Einstellung in eine Ausbildung im mittleren oder ein Studium im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Davon unberührt bleiben Ausnahmegenehmigungen, die dem Landesbeamtengesetz entgegenstehen.

  Besoldung
Grundsätzlich werden auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten mit Anwärterbezügen besoldet. Darüber hinaus besteht unter Umständen ein zusätzlicher Anspruch auf Übergangsgebührnisse. Der Berufsförderungsdienst (BFD) steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

  Erfahrungsstufen
Erfahrungsstufen: Die Erfahrungsstufen aus der Zeit bei der Bundeswehr können nach individueller Prüfung in das polizeiliche Erfahrungsstufenmodel übernommen werden.

  Spezialverwendungen
Nach der polizeilichen Ausbildung oder dem Studium ist eine Verwendung in unterschiedlichsten Bereichen möglich. Soldatinnen und Soldaten mit speziellen Vorkenntnissen haben erhöhte Chancen, diese dann polizeilich einzubringen.