FAQ
Es gibt zwei Einstellungstermine pro Jahr. Einmal im April und einmal im Oktober. Für jeden Einstellungstermin im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst werden die Bewerbungsfristen gesondert festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben.
In der Regel erstreckt sich die Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin im Oktober vom 01.01. bis 31.05. und für den Einstellungstermin im April vom 01.06. bis 31.12. eines Jahres.
Empfehlenswert ist es, wenn Du Dich mindestens ein Jahr vor dem gewünschten Einstellungstermin über die Bewerbungsfristen informierst.
Für Bewerbungen auf sonstige Stellen in der Brandenburger Polizei beachte bitte die konkreten Angaben in der entsprechenden Stellenausschreibung.
Bitte bewirb dich online! Dazu musst Du nur auf den "HIER BEWERBEN" Button klicken. Auf der etwas anders aussehenden Bewerbungsseite entscheidest Du dich im Drop Down Menü für deine Laufbahn (Mittlerer Dienst - Ausbildung; gehobener Dienst - Studium) und den Einstellungstermin.
Wenn du dich nicht "online" für den mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst bewerben kannst oder willst, benötigen wir von dir folgende Unterlagen. Einige Unterlagen findest du in den Downloads unten:
- ein Bewerbungsanschreiben,
- einen tabellarischen Lebenslauf,
- ein aktuelles Passfoto,
- eine Kopie des letzten Schulzeugnisses bzw. des Schulabschlusszeugnisses,
- eine Kopie des Berufsabschlusszeugnisses (sofern vorhanden),
- die Erklärung zum Datenschutz und, wenn Du noch minderjährig bist, die Rechtsgeschäftserklärung
Für Bewerbungen auf sonstige Stellen in der Brandenburger Polizei beachtest du bitte die Angaben in der entsprechenden Stellenausschreibung.
Die Auswahlverfahren für den mittleren, gehobenen und höheren Polizeidienst finden an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg statt und dauern in der Regel zwei zusammenhängende Tage.
Kostengünstige Bewerberunterkünfte können auf dem Campus der Hochschule der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Hierzu bekommst Du Informationen mit der Zusendung Deiner Einladung zum Auswahlverfahren. Sollten dann Fragen auftreten, besprich diese am besten mit Deinem persönlichen Ansprechpartner beim Werbe- und Auswahldienst, nachdem Du Dich beworben hast.
Wenn Du Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren oder auch zum Polizeiberuf hast, setze dich bitte mit den Mitarbeitern des Werbe- und Auswahldienstes der Hochschule oder den Einstellungsberaterinnen und Einstellungsberatern in Verbindung. Beide Kontakte findest du auf dieser Seite.
Außerdem nutze gerne unsere Social Media Kanäle oder schalte direkt bei unserer nächsten Berufsberatung Live bei Instagram oder YouTube ein.
Zudem kannst Du uns gerne auf Veranstaltungen und Messen fragen, die über das ganze Jahr verteilt u. a. in Schulen, in den Agenturen für Arbeit und beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr stattfinden.
Der Beruf der Polizistin / des Polizisten erfordert eine überdurchschnittlich gute körperliche wie auch psychische Belastbarkeit. Du darfst daher keine gravierenden oder chronischen Krankheiten haben und musst ein gutes Seh- und Hörvermögen besitzen. Von Vorteil ist es, wenn Du dich regelmäßig sportlich betätigst. Während des Auswahlverfahrens musst Du die Anforderungen des Sportleistungstests und die Kriterien für die Polizeidiensttauglichkeit bei der polizeiärztlichen Untersuchung erfüllen.
Gegenwärtig werden Bewerberinnen und Bewerber nach erfolgreichem Auswahlverfahren, bei Vorliegen der Polizeidiensttauglichkeit und nach Erreichen eines entsprechenden Platzes auf der Rangliste zweimal jährlich (April und Oktober) in den Vorbereitungsdienst für die jeweilige Laufbahn eingestellt.
Nein. Du bekommst von uns sogar Geld. Deine Bezüge kannst du dir unter der entsprechenden Laufbahn ansehen. Auch die Polizeiuniform und weitere Grundausstattung stellen wir dir natürlich kostenfrei zur Verfügung.
Nein. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesländern kannst Du nicht vor der Einstellung zwischen einer späteren Verwendung bei der Schutzpolizei, der Kriminalpolizei oder beispielsweise bei den Spezialeinheiten wählen.
Zunächst absolvieren alle Anwärterinnen und Anwärter einheitlich entweder die zweieinhalbjährige Ausbildung im mittleren Polizeivollzugsdienst oder das dreijährige Bachelor-Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst.
Die Erstverwendung erfolgt in der Regel als Gruppenbeamtin bzw. -beamter in einer Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei sowie in nicht herausgehobenen Funktionen des Wachdienstes oder auch in der Kriminalpolizei. In welchem Bereich Bedienstete mit Spezialkenntnissen zum Einsatz kommen, unterliegt der permanenten Fortentwicklung der Aufgabenstellung der Polizei. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich auf freie Funktionen zu bewerben. Verwendungen in Spezialfunktionen wie z. B. als Diensthundeführer, im Spezialeinsatzkommando oder auch in der Hubschrauberstaffel hängen von der eigenen beruflichen Entwicklung und Qualifikation ab.
Ein Wohnheim befindet sich derzeit im Bau. Bis es fertiggestellt ist (vrss. im Jahr 2025), musst Du dich daher selbst um eine entsprechende Wohnmöglichkeit im Stadtgebiet oder in der Umgebung von Oranienburg bemühen. Auch Berlin ist hierbei eine Option auf Grund der guten Verkehrsanbindung. Es stehen keine Unterkunftsmöglichkeiten auf dem Campus der Hochschule der Polizei zur Verfügung.
Durch intensives Sichten des Wohnungsanzeigenmarktes in der Presse und im Internet sowie der Schaltung von eigenen Inseraten wird deine Chance erhöht, geeigneten Wohnraum zu finden. Beim Auswahlverfahren werden Dich die Kolleginnen und Kollegen des Werbe- und Auswahldienstes auf weitere Möglichkeiten hinweisen.
Bitte beginne mit den Recherchen hierzu frühzeitig, damit deine Konzentration zur rechten Zeit der Ausbildung bzw. dem Studium gilt.
Tipp: Der Förderverein der Hochschule stellt auf seiner Website eine Wohnungsbörse zur Verfügung. Schau doch dort mal rein. Auch auf Facebook gibt es Gruppen von Auszubildenden und Studierenden, die ihre frei werdenden Zimmer inserieren.
Der Besitz der Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung, um sich bei der Polizei Brandenburg bewerben zu können. Allerdings ist das Folgende zu beachten:
Während der Ausbildung bzw. des Studiums erwirbst Du die Dienstfahrberechtigung. Nur diese berechtigt dich zum Führen von Polizeifahrzeugen. Voraussetzung für den Erwerb der Dienstfahrberechtigung ist eine allgemeine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B. Solltest Du zu Beginn der Ausbildung noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis sein, musst Du diese außerhalb des Dienstes auf eigene Kosten in den ersten neun Monaten (mittlerer Dienst) bzw. in den ersten sechs Monaten (gehobener Dienst) nach deiner Einstellung erwerben. Hast Du das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, erhältst Du eine Ausnahmegenehmigung von der Altersregelung, um die Fahrerlaubnis erwerben zu können. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berechtigt dich diese Fahrerlaubnis jedoch nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
Du kannst das Schwimmabzeichen auch noch nach erfolgreichem Abschluss deines Auswahlverfahrens nachreichen. Du musst nachweisen, dass du mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze besitzt (gemäß der Neuregelung der DLRG seit 01.01.2020). Solltest du dein Schwimmabzeichen vor dem 01.01.2020 erworben haben, muss es mindestens in Silber sein und darf maximal drei Jahre alt sein.
Das Tragen einer Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen) stellt bei leichter Sehschwäche kein Problem dar. Die qualifizierte Beurteilung der Sehleistung für alle Bewerber und Bewerberinnen richtet sich gleichermaßen nach der PDV 300 „Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit“. Dies ist eine für alle Länderpolizeien geltende Dienstvorschrift mit Bestimmungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung für den Polizeivollzugsdienst. Im Vorfeld des Auswahlverfahrens wird daher empfohlen, einen augenärztlichen Befundbericht einzureichen. Einen Vordruck findest du unter “Downloads”. Du kannst auch erst das Auswahlverfahren absolvieren und bei Erfolg den augenärztlichen Befund nachreichen. Der Befund vom Augenarzt ist kostenpflichtig. Da die Terminvergabe bei den Ärzten schwierig sein könnte, ist es ratsam, sich bereits bei Empfang der Einladung zum Auswahlverfahren um einen Termin beim Augenarzt nach dem Auswahlverfahren zu bemühen. So werden unnötige Wartezeiten vermieden und Du kannst im Zweifel schneller eine Einstellungszusage bekommen.
ACHTUNG! Personen ohne Einschränkungen der Sehleistung brauchen keinen augenärztlichen Befund einreichen.
Um sich bei der Polizei Brandenburg bewerben zu können, benötigst Du den für die Laufbahn erforderlichen Schulabschluss. Die Schulnoten sind dabei nicht entscheidend. Deine Eignung wird im Rahmen des Auswahlverfahrens überprüft.
Die Einladung zum Auswahlverfahren richtet sich nach dem Zeitpunkt des Einganges deiner Bewerbung. Die Zeitspanne kann dabei variieren und bis zu 4 Wochen, manchmal auch länger dauern. Du erhältst eine schriftliche Eingangsbestätigung am Folgetag deiner Bewerbung. Diese ist für Dich der Nachweis, dass Du im System erfasst wurdest und nicht vergessen wirst. Die Auswahlverfahren für eine Einstellung im Frühjahr finden in der Regel im Zeitraum von September bis Januar und für eine Einstellung im Herbst in der Regel von Februar und August statt.
Grundsätzlich stellt ein Tattoo im Brandenburger Polizeivollzugsdienst kein Problem dar. Allerdings gilt es zu beachten, dass es beim Tragen der Dienstuniform verdeckt oder durch geeignete Maßnahmen abdeckbar sein muss. Solltest Du den Unterarm tätowiert haben, musst Du ein langes Diensthemd tragen (auch im Sommer!). Ein Tattoo in den sichtbaren Bereichen, wie z.B. Kopf, Hals, Hand ist nicht zulässig. Deine Tattoos unterliegen einer Sichtprüfung im Einzelfall durch den Werbe- und Auswahldienst. Es werden keine extremistischen oder diskriminierende Inhalte akzeptiert.
Sofern du das Auswahlverfahren erfolgreich beendet hast, erhältst Du durch den Auswahldienst eine persönliche Identifikationsnummer. Diese gilt als Ersatz für deinen Namen auf der Rangliste. Damit gewährleisten wir, dass keine unbefugten Personen in der Lage sind, deinen Ranglistenplatz zuzuordnen.