Höherer Dienst
Du bist Polizeibeamter / Polizeibeamtin im gehobenen Dienst des Landes Brandenburg?
Wer sich bereits in der Laufbahn des gehobenen Dienstes der Brandenburger Polizei befindet und über die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss verfügt, hat die Möglichkeit, in den höheren Dienst aufzusteigen. Es bedarf darüber hinaus des Erreichens des ersten Beförderungsamtes, einer Bewährungszeit von mindestens 5 Jahren, förderlicher Fremdsprachenkenntnisse sowie überdurchschnittlich guter Leistungen.
Die Eignung für die Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes wird in einem in Verantwortung des Ministeriums des Innern und für Kommunales durchgeführten Auswahlverfahren festgestellt. Weitere Informationen gibt es hier.
Du bist noch kein/e Polizeibeamter / Polizeibeamtin des Landes Brandenburg?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für sogenannte "Seiteneinsteiger" im höheren Dienst eingestellt zu werden, sofern sie die Anforderungen einer ausgeschriebenen Stelle erfüllen und sich in einem Auswahlverfahren erfolgreich durchsetzen.
Entsprechende Stellenausschreibungen findet Ihr hier.